fachärztin für urologie |
bettina |
zeidler |
||
eine urologische krebsvorsorge, wie sie von den gesetzlichen krankenkassen momentan bezahlt wird, umfasst lediglich das abtasten der prostata sowie die untersuchung des genitales. nach meinung des berufsverbandes der urologen reicht diese gesetzliche krebsvorsorge nicht aus, um die grundsätzlich lebensbedrohlichen krebserkrankungen frühzeitig zu erkennen. FRÜHES ERKENNEN EINER TUMORERKRANKUNG ERLAUBT DIE HEILUNG UNTER ERHALTUNG DER LEBENSQUALITÄT!! zu den sinnvollen diagnosemassnahmen hierfür gehören folgende: - eine ultraschalluntersuchung der nieren, harnblase und der prostata bietet die chance, tumoren dieser organe frühzeitig zu erkennen. - die bestimmung des prostataspezifischen antigens (psa-wert) kann auf einen prostatakrebs hinweisen, lange bevor dieser zu tasten ist. - unabdingbar bei steigenden zahlen an blasentumoren ist die analyse des urins, die im vorsorgeleistungskatalog auch nicht vorgesehen ist. diese untersuchungen wurden bislang von vielen urologen als service im rahmen der vorsorgeuntersuchungen trotzdem durchgeführt. die KV hat dieses verhalten inzwischen als rechtswidrig beanstandet. ich möchte Ihnen auch in der zukunft diese ausnehmend sinnvolle urologische krebsfrüh(!!)erkennung mit hoher sicherheit anbieten. wenn Sie diese leistungen(IGeL=Individuelle GesundheitsLeistungen) gerne wahrnehmen möchten, so sprechen Sie uns bitte an! es entsteht dann für diesen bereich ein privates behandlungsverhältnis. die rechnung erfolgt wie bei privatpatienten nach der gebührenordnung für ärzte (GOÄ). die höhe der kosten wird Ihnen vorab exakt genannt. die erstattung der kosten durch die gesetzliche krankenkasse ist in aller regel nicht möglich, jedoch prinzipiell steuerlich absetzbar. |
|